Fraktionserklärung zum Wassergesetz

Die rechten BefürworterInnen des Wassergesetzes sind nervös, sehr nervös. Die sachlichen Argumente sind ihnen offenbar ausgegangen, deshalb werfen sie mit Lügenvorwürfen wild um sich und setzten auf persönliche Verunglimpfung, bis hin zur Verunstaltung von Portraits einer prominenten Befürworterin des Referendums mit einer Pinocchio-Nase.

 

Wir aber lassen uns weder provozieren noch zu unsachlichen Attacken verleiten. Die Argumente sind auf unserer Seite – und sie kommen an bei den WählerInnen.

 

Halten wir noch einmal fest:

Die rechte Mehrheit hat einen durchaus akzeptablen Entwurf der Regierung – ihrer Regierung – für ein modernes, mit Bundesrecht kompatibles Wassergesetz zerzaust und zerfleddert. Privateigentum ist ihnen viel wichtiger als der Hochwasserschutz. Mit Güllen und Gifteln bis möglichst nahe an Flüsse, Bäche und Seen heran soll die Renaturierung unserer Gewässer behindert, oder gar verhindert werden. Der öffentliche Zugang zu den Ufern soll erschwert werden, obschon Verfassung und Bundesgesetzgebung das Gegenteil verlangen. Unsere Kritik ist laut und konsistent: Das Wassergesetz schützt alles, nur das Wasser und die Natur schützt es nicht.

 

Und last but not least: Die Wasserversorgung soll gemäss Art. 107 bis zu 49% privatisiert werden können. Ja: privatisiert! Das Gesetz spricht mit aller wünschbaren Klarheit von «Ausgliederung auf juristische Personen des Privatrechts». Dass die Gemeinden 2/3 der Stimmrechte behalten, ist der Versuch, uns und das Volk über den Tisch zu ziehen. Er ist missglückt. Die Regel verhindert nämlich genau das, was FDP und SVP bisher als Zweck des Artikels vorgaukeln, die Beteiligung von Genossenschaften an den Gemeinde-Wasserversorgungen. Genossenschaften kennen ja eben gerade kein Stimmrecht nach Kapitalanteilen. Wir sind nicht gegen die alten Genossenschaften, die seit Jahren in der Wasserversorgung engagiert sind. Wir sind aber umso entschiedener gegen jegliche weitere Privatisierung und folgerichtig auch gegen jede Teilprivatisierung des Wassers. Wir sind uns in dieser Frage einig mit dem Regierungsrat. Ein Nein zum missglückten Wassergesetz öffnet die Tür für eine Wasserversorgung als Service Public. Sie lässt sich mit Respekt vor dem Volkswillen rasch umsetzen.

 

Die Sozialdemokratische Fraktion des Kantonsrates Zürich